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   LSG Niedersachsen-Bremen, 22.11.2005 - L 3 KA 140/05 ER   

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https://dejure.org/2005,98884
LSG Niedersachsen-Bremen, 22.11.2005 - L 3 KA 140/05 ER (https://dejure.org/2005,98884)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 22.11.2005 - L 3 KA 140/05 ER (https://dejure.org/2005,98884)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 22. November 2005 - L 3 KA 140/05 ER (https://dejure.org/2005,98884)
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  • LSG Niedersachsen-Bremen, 12.10.2005 - L 3 KA 109/05
    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 22.11.2005 - L 3 KA 140/05
    Der Senat hat das Bundesministerium für Gesundheit und Soziale Sicherung (BMGS) im Parallelverfahren L 3 KA 109/05 ER um Auskunft gebeten, ob und ggf. welche Erkenntnisse über die Entwicklung des vertragsärztlichen und des vertragszahnärztlichen Honorarniveaus von 1992 bis 2004 bzw über die Entwicklung des Verhältnisses zwischen privatzahnärztlichem und vertragszahnärztlichem Honorarniveau in diesem Zeitraum bestehen.

    Denn das BMGS hat in seiner im Parallelverfahren L 3 KA 109/05 ER erteilten Auskunft vom 30. August 2005 mitgeteilt, Erkenntnisse über die Entwicklung der vertragsärztlichen und des vertragszahnärztlichen Honorarniveaus von 1992 bis 2004 bzw. über die Entwicklung des Verhältnisses zwischen privat(zahn)ärztlichem und vertrags(zahn)ärztlichem Honorarniveau in diesem Zeitpunkt lägen nicht vor.

    Dabei ist der vorliegend gestellte Feststellungsantrag auch statthaft, wie der Senat in einem parallel gelagerten Verfahren (L 3 KA 109/05 ER) entschieden hat (Beschluss vom 12. Oktober 2005).

    Lediglich in den Fällen, in denen ausgeschiedenen Kieferorthopäden wegen des Eingreifens der Wiederzulassungssperre gemäß § 95b Abs. 2 die Rückkehr in das vertragszahnärztliche System versagt bleibt und der dauerhafte Ausfall von Forderungen nach § 95b Abs. 3 deshalb den Weiterbestand der Praxis gefährdet, erfordert Art. 12 Abs. 1 GG in Fällen der vorliegenden Art, eine einstweilige Anordnung zu Gunsten des Betroffenen zu erlassen (vgl. Senatsbeschluss v. 12. Oktober 2005 - L 3 KA 109/05 ER).

  • BSG, 18.01.1996 - 1 RK 22/95

    Fortführung der kieferorthopädischen Behandlung bei Verzicht des Zahnarztes auf

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 22.11.2005 - L 3 KA 140/05
    Daneben ist aber seit langem anerkannt, dass Versicherte ausnahmsweise auch Privat(zahn)ärzte in Anspruch nehmen können, wenn ein sog. Systemversagen vorliegt, etwa weil Versorgungslücken vorliegen oder weil beispielsweise Privatbehandler als Folge von Informationspflichtverletzungen eines Vertragsarztes in Anspruch genommen worden sind (vgl. etwa BSG SozR 3-2500 § 13 Nr. 12; SozR 3-2500 § 29 Nr. 3; Höfler in Kasseler Kommentar a.a.O., § 13 SGB V RdNr. 34; Wagner in: Krauskopf, Soziale Krankenversicherung/Pflegeversicherung, Lsbls. - Stand April 2005 - , § 13 SGB V RdNr. 25ff, jeweils m.w.N.).

    In dieser Weise ist § 95b Abs. 3 SGB V ersichtlich auch vom BSG verstanden worden (SozR 3-2500 § 29 Nr. 3 - betreffend kieferorthopädische Behandlung).

  • VGH Hessen, 05.11.1991 - 7 TG 2074/91

    Aufnahme eines auswärtigen Schülers in eine weiterführende Schule;

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 22.11.2005 - L 3 KA 140/05
    Dabei ist zu Lasten des jeweiligen Antragstellers u.U. auch zu berücksichtigen, ob er die nunmehr vorliegende nachteilige Situation selbst mitzuverantworten hat (VGH Mannheim NVwZ-RR 1992, 380, 381; OVG Hamburg NVwZ-RR 1998, 314; Finkelnburg/Jank a.a.O., RdNr. 155 m.w.N) und ob ihm Alternativen zur Verfügung stehen, um den drohenden Nachteil auch ohne vorläufigen Rechtsschutz abzuwenden (HessVGH DVBl 1993, 57; NVwZ-RR 1992, 361).
  • OVG Hamburg, 06.01.1997 - Bs III 157/96

    Zulassung zum Studium; Einstweiliger Rechtsschutz; Anordnungsgrund;

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 22.11.2005 - L 3 KA 140/05
    Dabei ist zu Lasten des jeweiligen Antragstellers u.U. auch zu berücksichtigen, ob er die nunmehr vorliegende nachteilige Situation selbst mitzuverantworten hat (VGH Mannheim NVwZ-RR 1992, 380, 381; OVG Hamburg NVwZ-RR 1998, 314; Finkelnburg/Jank a.a.O., RdNr. 155 m.w.N) und ob ihm Alternativen zur Verfügung stehen, um den drohenden Nachteil auch ohne vorläufigen Rechtsschutz abzuwenden (HessVGH DVBl 1993, 57; NVwZ-RR 1992, 361).
  • VGH Baden-Württemberg, 11.09.1991 - A 16 S 1239/91

    Aufenthaltsgenehmigung der DDR; zum Erlöschen nach Ausreise vor dem 1990-10-03

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 22.11.2005 - L 3 KA 140/05
    Dabei ist zu Lasten des jeweiligen Antragstellers u.U. auch zu berücksichtigen, ob er die nunmehr vorliegende nachteilige Situation selbst mitzuverantworten hat (VGH Mannheim NVwZ-RR 1992, 380, 381; OVG Hamburg NVwZ-RR 1998, 314; Finkelnburg/Jank a.a.O., RdNr. 155 m.w.N) und ob ihm Alternativen zur Verfügung stehen, um den drohenden Nachteil auch ohne vorläufigen Rechtsschutz abzuwenden (HessVGH DVBl 1993, 57; NVwZ-RR 1992, 361).
  • BGH, 12.12.2003 - V ZR 98/03

    Anspruch des Grundstücksnachbarn auf Beseitigung eines nahe an der

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 22.11.2005 - L 3 KA 140/05
    Sie ist bereits dann zu vermuten, wenn es einmal zu einer rechtswidrigen Beeinträchtigung gekommen ist (BGH NJW 2004, 1035).
  • VGH Hessen, 29.09.1992 - 6 TG 1517/92

    Antrag auf einstweilige Anordnung der vorläufigen Erteilung eines

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 22.11.2005 - L 3 KA 140/05
    Dabei ist zu Lasten des jeweiligen Antragstellers u.U. auch zu berücksichtigen, ob er die nunmehr vorliegende nachteilige Situation selbst mitzuverantworten hat (VGH Mannheim NVwZ-RR 1992, 380, 381; OVG Hamburg NVwZ-RR 1998, 314; Finkelnburg/Jank a.a.O., RdNr. 155 m.w.N) und ob ihm Alternativen zur Verfügung stehen, um den drohenden Nachteil auch ohne vorläufigen Rechtsschutz abzuwenden (HessVGH DVBl 1993, 57; NVwZ-RR 1992, 361).
  • BVerfG, 10.04.2000 - 1 BvR 422/00

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde eines Arztes gegen die Pflicht,

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 22.11.2005 - L 3 KA 140/05
    Denn die Berufsausübungsfreiheit des (Zahn)arztes wird durch Gemeinwohlbelange beschränkt, zu denen insbesondere der Schutz eines funktionierenden vertrags(zahn)ärztlichen Systems im Rahmen der GKV gehört (BVerfG SozR 3-2500 § 295 Nr. 2).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 16.08.2005 - L 4 KR 197/05

    Schäden durch die Unterbrechung der kontinuierlich gebotenen Behandlung als

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 22.11.2005 - L 3 KA 140/05
    Dieser Rechtsprechung habe sich der 4. Senat des LSG Niedersachsen-Bremen in seinem Beschluss vom 16. August 2005 - L 4 KR 197/05 ER- ausdrücklich angeschlossen.
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 05.01.2005 - L 3 KA 237/04

    Einstweilige Anordnung auf Unterlassen von Äußerungen im Sozialrecht; Rückgabe

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 22.11.2005 - L 3 KA 140/05
    Zu der Frage der sachlichen Richtigkeit derartiger Schreiben hat der Senat bereits in seinem - die Antragstellerin betreffenden - Beschluss vom 5. Januar 2005 - L 3 KA 237/04 - ausgeführt:.
  • BVerwG, 18.04.1985 - 3 C 34.84

    Transparenzliste

  • BSG, 23.10.1996 - 4 RK 2/96

    Systemversagen, das die Kostenerstattungspflicht des Krankenversicherungsträgers

  • BVerwG, 29.04.1985 - 1 B 149.84

    Streitigkeit um die deutsche Staatsbürgerschaft des Klägers - Voraussetzung für

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